Infos zur Krankenversicherung im Rechtsreferendariat

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Grundsätzliches zu GKV und PKV im Rechtsreferendariat

Während man im Studium regelmäßig noch über die Eltern mitversichert ist, muss man sich nach Beendigung der Ausbildung – also nach dem Bestehen des 1. Staatsexamens und spätestens zu Beginn des juristischen Vorbereitungsdienstes – selbst um den passenden Krankenversicherungsschutz kümmern. Zum Start in das Rechtsreferendariat kommen dafür grundsätzlich der Eintritt in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) in Betracht.

Nur für manche Rechtsreferendare besteht eine Versicherungsfreiheit und damit eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV; die meisten Rechtsreferendare müssen dagegen zwingend in die Gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Entscheidend ist, in welchem Bundesland man als Rechtsreferendar beginnt:

  • In den Ländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird man als Beamter auf Widerruf eingestellt. Dann ist man in der Wahl der Versicherung frei und wird in aller Regel eine Private Krankenversicherung abschließen. Die Freiheit der Wahl der Versicherung ergibt sich dabei aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
  • Steigt man dagegen in das Referendariat in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Schleswig-Holstein ein, leistet man den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab. Als „zur Berufsausbildung Beschäftigter“ unterliegt man dann nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V der Versicherungspflicht und muss über eine Gesetzliche Krankenversicherung versichert sein. In einem solchen Fall ist es aber möglich und ratsam, ergänzend eine Anwartschaft bei einer PKV abzuschließen.

1. Verbeamtete Referendare

(=> Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Diejenigen mit der Möglichkeit, zwischen der Absicherung per PKV oder per GKV zu wählen, entscheiden sich derzeit ca. 94 % für eine Absicherung über Beihilfe und privater Krankenversicherung. Denn während man sich bei Wahl einer privaten Krankenversicherung nur für den Teil krankenversichern muss, der nicht bereits durch die Beihilfe abgedeckt ist, muss man im Rahmen der GKV die Beiträge vollständig tragen – ohne dass sich das Land als Arbeitgeber (wie bei „normalen“ Angestellten) an den Kosten beteiligt!

Dies führt dazu, dass für – beihilfeberechtigte – Rechtsreferendare die GKV in der Regel deutlich teurer ist als die PKV, wie unser Kostenvergleich anschaulich zeigt. Und da bekanntermaßen das Gehalt der Rechtsreferendare sehr knapp bemessen ist, ist es richtig hilfreich, bei den Beiträgen zur Krankenversicherung jeden Monat Geld sparen zu können. Gerade weil bei Wahl der PKV statt der GKV den Rechtsreferendaren ein deutlich höherer Netto-Lohn verbleibt, haben sich die genannten vier Bundesländer dazu entschieden, die Verbeamtung der Rechtsreferendare wieder einzuführen. Denn so ist die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in einem dieser Länder deutlich attraktiver, was der Nachwuchsförderung gerade im Justizdienst dienlich ist.

Hat man sich als Rechtsreferendar für den Eintritt in die PKV entschieden, ist auch ein späterer Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht ausgeschlossen. Viele Referendare müssen sich zum Beispiel zumindest für ein paar Wochen bis zum Start in den ersten Beruf arbeitslos melden. In dieser Zeit unterfällt man wieder der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 SGB V, sodass man wieder gesetzlich versichert ist. Gleiches gilt, wenn man im ersten Job angestellt ist und weniger als 6.150 € im Monat verdient; auch dann ist man wieder gesetzlich pflichtversichert.

2. Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

(=> Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein)

Absolviert man den Vorbereitungsdienst in einem der Länder, die die Rechtsreferendare nicht verbeamten, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis anstellen, ist man gezwungen, während des Referendariats über eine gesetzliche Krankenkasse versichert zu sein.

Es besteht aber zumindest die Möglichkeit, zusätzlich für einen geringen Beitrag eine Anwartschaft bei einer PKV abzuschließen. Das ist insbesondere deshalb sinnvoll, da viele Juristen nach dem 2. Staatsexamen entweder in den Staatsdienst gehen (als Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamter), oder aber aufgrund der in der Wirtschaft stark gestiegenen Gehälter über der Bemessungsgrenze liegen, sodass Versicherungsfreiheit besteht und sie sich dann über eine PKV versichern können. In einem solchen Fall hat eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaft viele Vorteile:

  • Möglichkeit der „Überbrückung“ der Zeit des Rechtsreferendariats bis zum Start ins Berufsleben und damit ggf. einhergehender Möglichkeit, sich privat versichern zu können; Vermeidung von Risikozuschlägen und Ausschlüssen!
  • Sicherung des Gesundheitszustands in jungen Jahren zum Zeitpunkt vor dem Referendariat; es findet also beim Abschluss der privaten Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung statt!
  • Das Plus von uns: Stationäre GKV-Ergänzung Chefarzt mit Zweibettzimmer bereits im Referendariat enthalten!
  • Anwartschaft kann theoretisch zeitlich unbegrenzt laufen mit sehr geringen Kosten; Du kannst Dir Deinen Tarif für die Anwartschaft über unseren Tarifrechner berechnen lassen.
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Kostenvergleich PKV vs GKV

Rechtsreferendare in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine Wahlmöglichkeit, ob sie in der GKV oder PKV versichert sein möchten. Der Kostenvergleich spricht dabei wegen der oben genannten Beihilfe durch das Bundesland als Arbeitgeber nahezu immer für die PKV:

Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung ist ein 27-jähriger lediger Rechtsreferendar mit einer durchschnittlichen Besoldung / Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.558,39 € brutto pro Monat. Der Vergleichsrechnung ist der aktuelle Krankenversicherungssatz bei der GKV in Höhe von 14,6 % zugrunde gelegt. Hinzugerechnet sind zudem die Kosten für die Pflegeversicherung.

Die genannten Beiträge sind circa-Angaben und hängen von weiteren Faktoren ab. Den genauen Tarif für Deine PKV kannst Du anonym und kostenlos über unseren Tarifrechner ermitteln.
Private KV

80 €

pro Monat

• Restkostenversicherung

• Beitrag ist lohnunabhängig

• Beihilfevorteil nutzbar

• Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

• Wahlleistungen möglich

• Keine kostenlose Mitversicherung der Familie

Gesetzliche KV

270 €

pro Monat

• Vollkostenversicherung

• Beitrag ist vom Brutto-Lohn abhängig

• idR Verzicht auf Beihilfevorteil

• Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

• Keine Wahlleistungen möglich

• Kostenlose Mitversicherung der Familie möglich

Eigentlich ist der Tarif der GKV noch etwas teurer: Denn ergänzend zu dem nach dem Beitragssatz in Höhe von 14,6 % bemessenen Beitrag erheben nahezu alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, um ihren Finanzbedarf, der über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht, zu decken. Der Zusatzbeitrag wird nach einem von jeder Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitragssatz bemessen.

Ausgehend von einer Dauer des Rechtsreferendariats von 24 Monaten ergibt sich bei der Wahl der PKV statt der GKV (bei zugleich besseren Leistungen) eine Ersparnis von ca. 4.560 €.
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Fragen & Antworten

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Das Team für Dich

Lasse Dich von Spezialisten beraten! Bereits seit vielen Jahren betreuen wir Richter und Staatsanwälte aus ganz Deutschland in allen Versicherungsfragen. Und nun unterstützen wir auch Rechtsreferendare aus allen Bundesländern bei der Wahl der passenden Krankenversicherung. Unsere Beratung erbringen wir für Dich kostenlos.
Tobias
Tobias

Experte für alle Versicherungsfragen von Referendarinnen und Referendaren

Arno
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Experte für alle Versicherungsfragen von Referendarinnen und Referendaren

Michael
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Jurist und Autor verschiedener Publikationen für (angehende) Rechtsreferendare

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Kundenmeinungen

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Bewertungen vom 17.10.2024 und 13.06.2024

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