Infos zur Krankenversicherung im Rechtsreferendariat

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Grundsätzliches zu GKV und PKV im Rechtsreferendariat

Während man im Studium regelmäßig noch über die Eltern mitversichert ist, muss man sich nach Beendigung der Ausbildung – also nach dem Bestehen des 1. Staatsexamens und spätestens zu Beginn des juristischen Vorbereitungsdienstes – selbst um den passenden Krankenversicherungsschutz kümmern. Zum Start in das Rechtsreferendariat kommen dafür grundsätzlich der Eintritt in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) in Betracht.

Nur für manche Rechtsreferendare besteht eine Versicherungsfreiheit und damit eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV; die meisten Rechtsreferendare müssen dagegen zwingend in die Gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Entscheidend ist, in welchem Bundesland man als Rechtsreferendar beginnt:

  • In den Ländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen wird man als Beamter auf Widerruf eingestellt. Dann ist man in der Wahl der Versicherung frei und wird in aller Regel eine Private Krankenversicherung abschließen. Die Freiheit der Wahl der Versicherung ergibt sich dabei aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
  • Steigt man dagegen in das Referendariat in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein ein, leistet man den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab. Als „zur Berufsausbildung Beschäftigter“ unterliegt man dann nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V der Versicherungspflicht und muss über eine Gesetzliche Krankenversicherung versichert sein. In einem solchen Fall ist es aber möglich und ratsam, ergänzend eine Anwartschaft bei einer PKV abzuschließen.

1. Verbeamtete Referendare

(=> Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen)

Diejenigen mit der Möglichkeit, zwischen der Absicherung per PKV oder per GKV zu wählen, entscheiden sich derzeit ca. 94 % für eine Absicherung über Beihilfe und privater Krankenversicherung. Denn während man sich bei Wahl einer privaten Krankenversicherung nur für den Teil krankenversichern muss, der nicht bereits durch die Beihilfe abgedeckt ist, muss man im Rahmen der GKV die Beiträge vollständig tragen – ohne dass sich das Land als Arbeitgeber (wie bei „normalen“ Angestellten) an den Kosten beteiligt!

Dies führt dazu, dass für – beihilfeberechtigte – Rechtsreferendare die GKV in der Regel deutlich teurer ist als die PKV, wie unser Kostenvergleich anschaulich zeigt. Und da bekanntermaßen das Gehalt der Rechtsreferendare sehr knapp bemessen ist, ist es richtig hilfreich, bei den Beiträgen zur Krankenversicherung jeden Monat Geld sparen zu können. Gerade weil bei Wahl der PKV statt der GKV den Rechtsreferendaren ein deutlich höherer Netto-Lohn verbleibt, haben sich die genannten vier Bundesländer dazu entschieden, die Verbeamtung der Rechtsreferendare wieder einzuführen. Denn so ist die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in einem dieser Länder deutlich attraktiver, was der Nachwuchsförderung gerade im Justizdienst dienlich ist.

Hat man sich als Rechtsreferendar für den Eintritt in die PKV entschieden, ist auch ein späterer Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht ausgeschlossen. Viele Referendare müssen sich zum Beispiel zumindest für ein paar Wochen bis zum Start in den ersten Beruf arbeitslos melden. In dieser Zeit unterfällt man wieder der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 SGB V, sodass man wieder gesetzlich versichert ist. Gleiches gilt, wenn man im ersten Job angestellt ist und weniger als 6.150 € im Monat verdient; auch dann ist man wieder gesetzlich pflichtversichert.

2. Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

(=> Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein)

Absolviert man den Vorbereitungsdienst in einem der Länder, die die Rechtsreferendare nicht verbeamten, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis anstellen, ist man gezwungen, während des Referendariats über eine gesetzliche Krankenkasse versichert zu sein.

Es besteht aber zumindest die Möglichkeit, zusätzlich für einen geringen Beitrag eine Anwartschaft bei einer PKV abzuschließen. Das ist insbesondere deshalb sinnvoll, da viele Juristen nach dem 2. Staatsexamen entweder in den Staatsdienst gehen (als Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamter), oder aber aufgrund der in der Wirtschaft stark gestiegenen Gehälter über der Bemessungsgrenze liegen, sodass Versicherungsfreiheit besteht und sie sich dann über eine PKV versichern können. In einem solchen Fall hat eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaft viele Vorteile:

  • Möglichkeit der „Überbrückung“ der Zeit des Rechtsreferendariats bis zum Start ins Berufsleben und damit ggf. einhergehender Möglichkeit, sich privat versichern zu können; Vermeidung von Risikozuschlägen und Ausschlüssen!
  • Sicherung des Gesundheitszustands in jungen Jahren zum Zeitpunkt vor dem Referendariat; es findet also beim Abschluss der privaten Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung statt!
  • Das Plus von uns: Stationäre GKV-Ergänzung Chefarzt mit Zweibettzimmer bereits im Referendariat enthalten!
  • Anwartschaft kann theoretisch zeitlich unbegrenzt laufen mit sehr geringen Kosten; Du kannst Dir Deinen Tarif für die Anwartschaft über unseren Tarifrechner berechnen lassen.
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Kostenvergleich PKV vs GKV

Rechtsreferendare in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen haben eine Wahlmöglichkeit, ob sie in der GKV oder PKV versichert sein möchten. Der Kostenvergleich spricht dabei wegen der oben genannten Beihilfe durch das Bundesland als Arbeitgeber nahezu immer für die PKV:

Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung ist ein 27-jähriger lediger Rechtsreferendar mit einer durchschnittlichen Besoldung / Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.558,39 € brutto pro Monat. Der Vergleichsrechnung ist der aktuelle Krankenversicherungssatz bei der GKV in Höhe von 14,6 % zugrunde gelegt. Hinzugerechnet sind zudem die Kosten für die Pflegeversicherung.

Die genannten Beiträge sind circa-Angaben und hängen von weiteren Faktoren ab. Den genauen Tarif für Deine PKV kannst Du anonym und kostenlos über unseren Tarifrechner ermitteln.
Private KV

80 €

pro Monat

• Restkostenversicherung

• Beitrag ist lohnunabhängig

• Beihilfevorteil nutzbar

• Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

• Wahlleistungen möglich

• Keine kostenlose Mitversicherung der Familie

Gesetzliche KV

270 €

pro Monat

• Vollkostenversicherung

• Beitrag ist vom Brutto-Lohn abhängig

• idR Verzicht auf Beihilfevorteil

• Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

• Keine Wahlleistungen möglich

• Kostenlose Mitversicherung der Familie möglich

Eigentlich ist der Tarif der GKV noch etwas teurer: Denn ergänzend zu dem nach dem Beitragssatz in Höhe von 14,6 % bemessenen Beitrag erheben nahezu alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, um ihren Finanzbedarf, der über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht, zu decken. Der Zusatzbeitrag wird nach einem von jeder Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitragssatz bemessen.

Ausgehend von einer Dauer des Rechtsreferendariats von 24 Monaten ergibt sich bei der Wahl der PKV statt der GKV (bei zugleich besseren Leistungen) eine Ersparnis von ca. 4.560 €.
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Fragen & Antworten

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V können unter anderem Beamte ihre Versicherung frei wählen, da sie nach den Vorschriften der Länder beihilfeberechtigt sind. Sofern Du in den Ländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Thüringen Referendar wirst, hast auch Du als Beamter auf Widerruf die freie Wahl, Dich in der PKV oder GKV versichern zu lassen. Wirst Du dagegen in einem anderen Bundesland Rechtsreferendar und befindest Dich somit in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, bist Du verpflichtet, Dich gesetzlich zu versichern. 

Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Du erhältst also nicht wie ein Arbeitnehmer einen Zuschuss zum monatlichen Krankenversicherungsbeitrag, sondern bekommst einen Teil Deiner jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet.

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift des Bundeslandes, in dem Du Referendar bist, und nach Deinem Familienstand:

• Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt Dein Beihilfebemessungssatz 50 % der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten – das heißt, der Anteil Deines Dienstherrn beträgt 50 %.

• Der Beihilfebemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt 80 %, für berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 %. Für die Beihilfeberechtigten selbst mit einem Kind bleibt der Beihilfebemessungssatz bei 50 % und steigt mit dem zweiten Kind auf 70 %.

• Nur der verbleibende Kostenanteil muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden.

In aller Regel ja – nicht ohne Grund sind aktuell ca. 94 % der Richter, Staatsanwälte und Beamte privat krankenversichert. Grund hierfür ist die Beihilfeberechtigung, die dazu führt, dass man nur für den Teil eine Krankenversicherung benötigt, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist (Restkostenversicherung). Die gesetzliche Krankenversicherung dagegen ist eine Vollkostenversicherung, die Du vollständig von Deinem Brutto-Lohn zahlen musst, da es in der Regel keinen Arbeitgeber-Anteil gibt.

Es gibt aber seltene Fälle, in denen es ratsam ist, trotz der hohen Beiträge freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben (zB bei erheblichen Vorerkrankungen oder aber zB bei vielen mitzuversichernden Kindern). Wir versprechen Dir, dass wir Dir den Verbleib in der GKV empfehlen werden, wenn wir in der Besprechung zum Ergebnis kommen, dass dies ausnahmsweise die bessere und günstigere Alternative sein sollte.

Generell zahlen die Beihilfe und die PKV immer die Leistungen, die auch die GKV übernimmt. Wenn Du darüber hinausgehende Versicherungsleistungen erhalten möchtest (zB Chefarztbehandlung; höhere Erstattung bei Zahnersatz) schlägt sich dies in dem monatlichen Beitrag der PKV nieder.

Du hast aber grundsätzlich nur in der PKV die Möglichkeit, Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder spezielle Auslandskrankenversicherungen mit in den Versicherungsumfang aufzunehmen. Das BSG hat im  Juli 2019 explizit entschieden, dass es den Gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erlaubt ist, den Versicherten weitergehende Leistungen im Rahmen von Wahltarifen anzubieten (Az.: B 1 KR 34/18 R).

Neben in der Regel günstigeren Beiträgen und der Möglichkeit, den Leistungsumfang der Versicherung auf die eigenen Wünsche auszurichten und anzupassen, genießt Du die Behandlung als Privatpatient mit kürzeren Wartezeiten und ggf. höheren Erstattungen bei zum Beispiel Physiotherapie, Sehhilfen und Zahnersatz.

Darüber hinaus erhältst Du bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung in einem Kalenderjahr eine Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu 3,5 Monatsbeiträge! Bei der GKV gibt es solche Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit nicht.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag allein vom Brutto-Einkommen ab. Bei einem aktuellen Satz von 14,6 % und ohne den sonst üblichen Arbeitgeber-Anteil entstehen so für Rechtsreferendare Kosten in Höhe von ca. 230 € im Monat.

In der Privaten Krankenversicherung spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle. Vielmehr sind u.a. folgende Faktoren entscheidend: Alter des Versicherungsnehmers, ggf. bestehende Vorerkrankungen sowie vereinbarter Selbstbehalt im Falle einer Erkrankung. Dank der Beihilfe, die einen Großteil der Kosten für den Rechtsreferendar und dessen Familie übernimmt, kann man grundsätzlich von Kosten in Höhe von durchschnittlich 80 € im Monat ausgehen.

Wenn Du sofort online erfahren möchtest, wie hoch Dein Beitrag in unserer PKV ausfällt, dann nutze einfach unseren Tarifrechner – vollkommen anonym und kostenlos: Den Link findest Du auch ganz oben auf dieser Seite.

Setze Dich einfach mit uns telefonisch, via Microsoft Teams bzw. Skype oder per E-Mail in Verbindung. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Dir alle Fragen zu beantworten und Dich optimal zu beraten! Unten auf der Seite findest Du alle Kontaktdaten.

Wir haben uns auf die Versicherung von Rechtsreferendaren (sowie auch von Richtern und  Staatsanwälten) spezialisiert. Wir wissen, worauf es ankommt, und versprechen Dir, Dich bestmöglich bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes zu unterstützen!

Und auch nach Abschluss einer Versicherung bleiben wir Deine Ansprechpartner bei allen Fragen zu Deinem Versicherungsschutz und im Falle der Inanspruchnahme der Versicherung. Auf uns kannst Du Dich dauerhaft verlassen!

Unsere gesamte Beratung ist übrigens für Dich KOSTENLOS! Sofern Du Dich für den Abschluss der PKV über uns entscheidest, erhalten wir vom Versicherer eine Provision.

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Das Team für Dich

Lasse Dich von Spezialisten beraten! Bereits seit vielen Jahren betreuen wir Richter und Staatsanwälte aus ganz Deutschland in allen Versicherungsfragen. Und nun unterstützen wir auch Rechtsreferendare aus allen Bundesländern bei der Wahl der passenden Krankenversicherung. Unsere Beratung erbringen wir für Dich kostenlos.
Tobias

Experte für alle Versicherungsfragen von Referendarinnen und Referendaren

Arno

Experte für alle Versicherungsfragen von Referendarinnen und Referendaren

Michael

Jurist und Autor verschiedener Publikationen für (angehende) Rechtsreferendare

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Kundenmeinungen

„Bin super zufrieden! Freundlich, hilfsbereit und schnelle Bearbeitung.“

„Kompetente Beratung, schnelle Abwicklung, sehr nette Betreuung und schnelle Hilfe. Macht weiter so!“

Bewertungen vom 17.10.2024 und 13.06.2024

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Vertraue uns als Experten

Die Nähe zum Kunden hat für uns absolute Priorität. Wir stehen Dir gerne persönlich zur Verfügung und geben Dir Tipps, Informationen oder eine eingehende Beratung. Auf Wunsch erstellen wir Dir auch ein individuelles Angebot oder beantworten Dir Fragen zu unseren Tarifen. Wir freuen uns auf Dich! Ob per Internet, Telefon oder durch Deinen persönlichen Besuch bei uns. Nimm Kontakt zu uns auf. Du bist jederzeit herzlich willkommen!
Schnelle, transparente und
kostenlose Beratung

Wir besprechen zunächst ausführlich Deine persönliche Situation, um Dich anschließend bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung bestmöglich beraten zu können. 

Spezialisiert auf Rechtsreferendar:innen

Wir haben bereits viele Referendarinnen und Referendare dabei unterstützt, die optimale Krankenversicherung zu finden. Nutze unsere Erfahrung als Spezialisten auf diesem Gebiet!

Jederzeit schnell für
Dich erreichbar

Wenn Du irgendwelche Fragen zum Thema hast, melde Dich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir beraten Dich gerne! Unten findest Du unsere Kontaktdaten wie Telefonnummer und Email-Adresse.

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(Unsere Beratung ist für Dich kostenlos!)

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